AGB
Pamela Jeger Branding & Design | Basel, März 2024
1 Geltungsbereich
Alle Leistungen der Pamela Jeger Branding & Design, nachfolgend «PJ B&D» genannt, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nach-folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»). Mit der Inanspruchnahme von Leistungen von PJ B&D erkennt die/der Auftrag-gebende die Geltung der nachstehenden AGB an. Diese AGB gelten auch für zukünftige Angebote, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zwingend der Unterschrift beider Parteien.
2 Leistungen von PJ B&D
PJ B&D erbringt die nachfolgenden Leistungen im Bereich Branding & Design, insbesondere für Print- und Webdesign: Beratung und Analyse, Konzeption und Strategie, Gestaltung und Umsetzung. Inhalt und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach dem Angebot.
3 Honorar
Das Honorar bestimmt sich nach dem Angebot. Zeigt sich im Projekt-verlauf, dass die effektiven Aufwendungen die im Angebot genannten Beträge übersteigen, so wird PJ B&D die/der Auftraggebende so früh wie möglich darüber informieren. Mehraufwendungen durch inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden zusätzlich, nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Sämtliche in den Angeboten genannte Beträge beinhalten keine MwSt.,
da PJ B&D nicht MwST. pflichtig ist.
4 Nebenkosten
Nebenkosten umfassen u.a. Farbausdrucke, Kopien sowie Kleinmaterial und werden wie die Reisespesen, effektiv verrechnet. Für Reisen mit dem Auto werden CHF 0.80/Kilometer sowie die Reisezeit à CHF 100.–/h berechnet. Kosten Dritter werden von PJ B&D im Namen und auf Rechnung der/des Auftraggebenden veranlasst. Diese Kosten werden der/dem Auftraggebenden zur Genehmigung vorgelegt, bevor der entsprechende Auftrag ausgelöst wird. Fremdkosten werden wenn immer möglich direkt verrechnet. Lizenzkosten für Bildmaterial wie auch Schriften werden auf die Anforderungen der/des Auftraggebenden abgestimmt und separat verrechnet.
5 Zahlungsbestimmungen
Das Honorar ist mit Rechnungsstellung fällig und innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Beträgen über CHF 4‘000 sind 30 % des Honorars gemäss Angebot bei Auftragserteilung und 70 % nach Rechnungsstellung fällig. Periodische Zwischenabrechnungen nach Aufwand können vereinbart werden.
6 Auftragsabbruch oder -reduktion
Die/der Auftraggebende hat von PJ B&D für die bereits ausgeführten, effektiven Leistungen (Honorar und Nebenkosten) vollumfänglich zu entschädigen. Die/der Auftraggebende haftet auch für die bereits erbrachten Leistungen Dritter. Dies gilt auch bei einer Reduktion des Auftrages für die bis dahin erbrachten Vorleistungen von PJ B&D und Dritten. Die Differenz zwischen ausgeführter Leistung und Angebot wird von beiden Parteien je hälftig getragen.
7 Urheber- & Nutzungsrechte
Die Immaterialgüterrechte entstehen bei PJ B&D. Sie gehen nur im ver-einbarten Umfang und nach vollständiger Zahlung des Honorars samt Nebenkosten an die/den Auftraggebende über. Dieses Nutzungsrecht gilt zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks sowie die Herausgabe von offenen Daten/Rohdaten (Illustrationen, Bilddateien) aus. Ohne ausdrückliche Zusicherung, darf die/der Auftraggebende Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw. weder verwenden, noch bearbeiten. Für jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie für die Herausgabe von offenen Daten/
Rohdaten, können die Parteien neu verhandeln.
8 Urhebernennung
Bei Druckerzeugnissen wird PJ B&D als Urheber im Impressum oder mittels einer unauffälligen Signatur auf dem Werbeträger genannt. Bei digitalen Projekten, wird PJ B&D im Impressum mit Verlinkung zur eigenen Webseite erwähnt. Die/der Auftraggebende erlaubt PJ B&D und den von ihr beige-zogenen Dritten, sie uneingeschränkt und ohne weitere Zustimmung zu nennen und sämtliche Arbeitsergebnisse für Werbezwecke zu be-schreiben und Abbildungen davon zu zeigen. Diese Inhalte dürfen auf der Website von PJ B&D sowie in Social Media Kanälen publiziert werden. Grundsätzlich dürfen im Rahmen der Kommunikation von PJ B&D nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden.
9 Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten sind PJ B&D unaufgefordert 5 Beleg-exemplare zu überlassen. PJ B&D steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis/Referenz zu verwenden und zu veröffentlichen.
10 Rechtliche Unbedenklichkeit
Es obliegt der/dem Auftraggebenden, die erforderlichen Rechte für das an PJ B&D zur Bearbeitung bereitgestellte Material einzuholen. Es obliegt der/dem Auftraggebenden, Arbeitsergebnisse darauf zu überprüfen, ob sie gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts oder allgemeinen Werbegesetze verstossen. PJ B&D haftet nicht für die Marken-, Urheber- oder Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse. Ebenso wenig haftet sie für die in Werbeveröffentlich-ungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder
das Unternehmen der/des Auftraggebenden.
11 Haftung
PJ B&D verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit sachgerechter Sorgfalt zu erledigen. Sie verpflichtet sich, für die/den Auftraggebende/n erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln. Die/der Auftrag-gebende ist verpflichtet, die Leistung umgehend, jedenfalls vor Freigabe oder Veröffentlichung zu prüfen und PJ B&D allfällige Mängel innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen. PJ B&D hat das Recht, die Nachbesserung anzu-bieten. Soweit sich Mängel nur auf einen Teil der Leistung beschränken, kann nur dieser Teil bemängelt werden, sofern eine Trennung der mangelfreien und der mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden entspricht höchstens dem Auftragswert. PJ B&D haftet nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen oder entgangene Nutzungen. Die/der
Auftraggebende übernimmt durch die Unterzeichnung des «Gut zum Druck» der Druckerei die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt der Drucksache. Verzichtet die Auftraggeberin aus Zeit- oder Kosten-gründen auf ein schriftliches «Gut zum Druck», übernimmt die PJ B&D keinerlei Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse. Reklamationen bei Leistungen Dritter (wie Fotografen, Lithografen, Illustratoren, Drucker, Werbetechniker, Texter, etc.), zu deren Beschaffung die PJ B&D lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der
Verantwortung der PJ B&D.
12 Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäfts-bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13 Gerichtsstand
Es kommt das materielle Schweizer Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der PJ B&D.