AGB

Pamela Jeger Grafikdesign | Basel, April 2023

1 Geltungsbereich

Alle Leistungen der Pamela Jeger Grafikdesign, nachfolgend «PJG» genannt, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»). Mit der Inanspruchnahme von Leistungen von PJG erkennt die/der Auftraggebende die Geltung der nachstehenden AGB an. Diese AGB gelten auch für zukünftige Angebote, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zwingend der Unterschrift beider Parteien.

2 Leistungen von PJG

PJG erbringt die nachfolgenden Leistungen in den Geschäftsfeldern der Visuellen Kommuni­kation: Beratung und Analyse, Konzeption und Strategie, Gestaltung und Umsetzung. Inhalt und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach dem Angebot. 

3 Honorar

Das Honorar bestimmt sich nach dem Angebot. Zeigt sich im Projektverlauf, dass die effektiven Aufwendungen die im Angebot genannten Beträge übersteigen, so wird PJG die/der Auftragge­bende so früh wie möglich darüber informieren. Mehraufwendungen durch inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden zusätzlich, nach effektivem Auf­wand in Rechnung gestellt. Sämtliche in den Angeboten genannte Beträge beinhalten keine MwSt., da PJG nicht MwST. pflichtig ist.

4 Nebenkosten

Nebenkosten umfassen u.a. Farbausdrucke, Kopien sowie Kleinmaterial und werden wie die Reisespesen, effektiv verrechnet. Für Reisen mit dem Auto werden CHF 0.80/Kilometer sowie die Reisezeit à CHF 100.–/h berechnet. Kosten Dritter werden von PJG im Namen und auf Rechnung der/des Auftraggebenden veranlasst. Diese Kosten werden der/dem Auftraggebenden zur Genehmigung vorgelegt, bevor der ent­spre­chende Auftrag ausgelöst wird. Fremdkosten werden wenn immer möglich direkt ver­rechnet. Lizenzkosten für Bildma­terial wie auch Schriften werden auf die Anforderungen der/des Auftrag­gebenden abgestimmt und separat verrechnet.

5 Zahlungsbestimmungen

Das Honorar ist mit Rechnungsstellung fällig und innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Beträgen über
CHF 4‘000 sind 30 % des Honorars gemäss Angebot bei Auftragserteilung und 70 % nach Rechnungs­stellung fällig. Periodische Zwischenabrechnungen nach Aufwand können vereinbart werden.

6 Auftragsabbruch oder -reduktion

Die/der Auftraggebende hat von PJG für die bereits ausgeführten, effektiven Leistungen (Honorar und Nebenkosten) vollumfänglich zu entschädigen. Die/der Auftraggebende haftet auch für die bereits erbrachten Leistungen Dritter. Dies gilt auch bei einer Reduktion des Auftrages für die bis dahin erbrachten Vorleistungen von PJG und Dritten. Die Differenz zwischen ausgeführter Leistung und Angebot wird von beiden Parteien je hälftig getragen.

7 Urheber- & Nutzungsrechte

Die Immaterialgüterrechte entstehen bei PJG. Sie gehen nur im vereinbarten Umfang und nach vollstän­diger Zahlung des Honorars samt Nebenkosten an die/den Auftraggebende über. Dieses Nutzungsrecht gilt zeit­lich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks sowie die Herausgabe von offenen Daten/Rohdaten (Illustrationen, Bilddateien) aus. Ohne ausdrückliche Zusicherung, darf die/der Auftraggebende Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw. weder verwenden, noch bearbeiten. Für jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie für die Herausgabe von offenen Daten/Rohdaten, können die Parteien neu verhandeln.

8 Urhebernennung

Bei Druckerzeugnissen wird PJG als Urheber im Impressum oder mittels einer unauffälligen Signatur auf dem Werbeträger genannt. Bei digitalen Projekten, wird PJG im Impressum mit Verlinkung zur eigenen Webseite erwähnt. Die/der Auftraggebende erlaubt PJG und den von ihr beigezogenen Dritten, sie uneingeschränkt und ohne weitere Zustimmung zu nennen und sämtliche Arbeitsergebnisse für Werbezwecke zu beschreiben und Abbildungen davon zu zeigen. Diese Inhalte dürfen auf der Website von PJG sowie in Social Media Kanälen publiziert werden. Grundsätzlich dürfen im Rahmen der Kommunikation von PJG nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden.

9 Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten sind PJG unaufgefordert 5 Belegexemplare zu überlassen. PJG steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis/Referenz zu verwenden und zu veröffentlichen.

10 Rechtliche Unbedenklichkeit

Es obliegt der/dem Auftraggebenden, die erforderlichen Rechte für das an PJG zur Bearbeitung be­reit­gestellte Material einzuholen. Es obliegt der/dem Auftraggebenden, Arbeitsergebnisse darauf zu über­­prüfen, ob sie gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts oder allgemeinen Werbegesetze verstossen. PJG haftet nicht für die Marken-, Urheber- oder Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse. Ebenso wenig haftet sie für die in Werbeveröffentlichungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder das Unternehmen der/des Auftraggebenden.

11 Haftung

PJG verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit sachgerechter Sorgfalt zu erledigen. Sie verpflichtet sich, für die/den Auftraggebende/n erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln. Die/der Auftraggebende ist verpflichtet, die Leistung umgehend, jedenfalls vor Freigabe oder Veröffentlichung zu prüfen und PJG allfällige Mängel innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen. PJG hat das Recht, die Nachbesserung anzubieten. Soweit sich Mängel nur auf einen Teil der Leistung beschränken, kann nur dieser Teil bemängelt werden, sofern eine Trennung der mangelfreien und der mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden entspricht höchstens dem Auftragswert. PJG haftet nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen oder entgangene Nutzungen. Die/der Auftraggebende übernimmt durch die Unterzeichnung des «Gut zum Druck» der Druckerei die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt der Drucksache. Verzichtet die Auftraggeberin aus Zeit- oder Kostengründen auf ein schriftliches «Gut zum Druck», übernimmt die PJG keinerlei Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse. Rekla­mationen bei Leis­tungen Dritter (wie Fotografen, Lithografen, Illustratoren, Drucker, Werbetechniker, Texter, etc.), zu deren Beschaffung die PJG lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung der PJG.

12 Teilnichtigkeit

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13 Gerichtsstand

Es kommt das materielle Schweizer Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der PJG.